Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus seit 1.1.2023

04/05/2023

Ab 1.1.2023 wird die Förderung für Elektroautos degressiv ausgestaltet und es gibt sie nur noch für rein elektrische Fahrzeuge (Plug-In-Hybride sind demnach nunmehr nicht mehr förderfähig). Maßgeblich für den Förderantrag ist das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de/elektromobilitaet). Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist.

Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab 1.1.2023 4.500 EUR bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 EUR und 3.000EUR bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 EUR bis 65.000 EUR. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf 12 Monate.

Ab 1.9.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt und ab 1.1.2024 sinkt der Bundesanteil auf 3.000 EUR und der Förderdeckel auf 45.000 EUR Netto-Listenpreis des Basismodells. Der Anteil der Hersteller beträgt, wie bisher, 50 % der Gesamt-Bundesförderung.

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