Steuerermäßigung bei haushaltsnaher Tätigkeit und Handwerkerleistung

13/01/2022

Steuerpflichtige können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören:

Kosten fürGesamtansatz maximalErsparnis maximal
Haushaltsnahme Mini­jobs mit Haushaltsscheckverfahren (20 % von höchstens)2.550 €510 €
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs­verhältnisse, haushaltsnahe Dienst­leistungen, Pflege- und Be­treuungsleistungen, mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbare Aufwendungen bei Unterbringung im Haus (20 % von höchstens)20.000 €4.000 €
Handwerker­leistungen (20 % der Arbeitsleistung von höchstens)6.000 €1.200 €
Gesamt28.550 €5.710 €

Eine allgemeine Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Steuerermäßigung stellt die Leistungserbringung im Haushalt des Steuer­pflichtigen dar. Der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet, wird regelmäßig durch die Grundstücks­grenzen abgesteckt. Ausnahmsweise können auch Leistungen begünstigt sein, die jen­seits dieser Grenzen auf fremdem Grund er­bracht werden.
Eine weitere Voraussetzung für die Inan­spruchnahme der Steuerermäßigung für haushalts­nahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen ist, dass der Steuer­pflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind nur begünstigt, wenn diese Kriterien erfüllt sind. In der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Leistungen sind hingegen nicht ermäßigungsfähig.

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