Im Jahr 2019 wurden rund 40 Prozent aller Betriebsprüfungen unter Nutzung der elektronisch unterstützen Betriebsprüfung (euBP) durchgeführt, das waren fast 313.000 Prüfungen. Im Jahr 2020 ist der Anteil der Prüfungen, die mit euBP durchgeführt wurden, wegen der besonderen Umstände in der Corona-Krise noch einmal kräftig gestiegen: Ende Oktober lag der euBP-Anteil bei 54 Prozent.
Trotzdem ist die euBP derzeit immer noch ein freiwilliges Verfahren. Das wird sich ab dem 1. Januar 2023 ändern und die euBP wird zur Pflicht betreffend der Lohnthemen, so regelt es das Siebte SGB IV-Änderungsgesetz.
Auf Antrag des Arbeitgebers kann der zuständige Rentenversicherungsträger allerdings für Zeiträume bis 31. Dezember 2026 auf die elektronische Übermittlung der Daten verzichten. Der Verzicht ist an keinerlei Bedingungen geknüpft, er muss „nur“ beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.
Bei den Daten der Finanzbuchhaltung bleibt im Moment noch alles beim Alten: Die Übermittlung dieser Daten ist weiterhin freiwillig. Hier hat der Gesetzgeber den Rentenversicherungsträgern und den Arbeitgebern aufgegeben zu prüfen, wie auch Finanzbuchhaltungsdaten strukturiert übermittelt werden können. Insbesondere ist hier die Herausforderung, dass häufig ja die Finanzbuchhaltung mit anderen Systemen als die Lohnbuchhaltung abgebildet wird.
Praxistipp: Die euBP ist für den Bereich der Abrechnung eine gewisse Erleichterung: Mit der elektronischen Übermittlung der Daten gibt man dem Prüfer alle Unterlagen, die er zur Prüfung braucht. Umgekehrt stellt die Rentenversicherung dem Arbeitgeber Datensätze für die Meldekorrekturen sowie das Prüfergebnis elektronisch zur Verfügung. Derzeit ist zweiteres allerdings noch eine freiwillige Option der Programmanbieter…
Derzeit sind 38 Programmanbieter in der Lage, die Entgeltabrechnungsdaten für die euBP bereitzustellen. Bei Fragen dazu unterstützen wir Sie gerne.
Stand: 7. Dezember 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch:Versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbHFamilienleistungen digital beantragenArbeitnehmeranmeldung bei Krankenkasse vereinfacht
Foto: Adobe Stock, andranik123
Kein Token oder Token ist abgelaufen.