Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht

21/01/2021

Lange mussten wir auf die Erhöhung von Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag warten. Jetzt sind sie da: Ab 2021 können als Übungsleiterfreibetrag maximal 3.000 EUR pro Jahr ausgezahlt werden und als Ehrenamtsfreibetrag maximal 840 EUR pro Jahr.

Außerdem wurde die Umsatzgrenze für den Beginn der Steuerpflicht im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 EUR auf 45.000 EUR erhöht. Diese Vergünstigung gilt bereits für das Kalenderjahr 2020, also rückwirkend.

Mehr Informationen dazu und weitere Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht erfahren Sie im Auren Newsletter NON PROFIT AKTUELL 1.2021

Stand: 21. Januar 2021

Autorin: Marion Trieß, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Auren Stuttgart

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Foto: Adobe Stock, joda

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