Nachdem nicht zuletzt technische Probleme bei der Registrierung aufgetreten sind und weiterhin Abgrenzungsfragen bei der Antragstellung bestehen, hat die Bundesregierung auf Betreiben der Bundessteuerberaterkammer die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen.
Stand: 3. August 2020
Autor: Alexander Hradecky, Auren München
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneMichael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marion Trieß, Marcus Kogel, Auren Stuttgart; Thomas Geiler, Patrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundessteuerberaterkammer Berlin, Pressemitteilung 31. Juli 2020
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Foto: Adobe Stock, weyo
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