Finanzierung/Liquiditätshilfen: Antragsfrist für Überbrückungshilfen verlängert

03/08/2020

Nachdem nicht zuletzt technische Probleme bei der Registrierung aufgetreten sind und weiterhin Abgrenzungsfragen bei der Antragstellung bestehen, hat die Bundes­regierung auf Betreiben der Bundessteuerberaterkammer die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen.

Stand: 3. August 2020 

Autor: Alexander Hradecky, Auren München

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne
Michael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marion TrießMarcus Kogel, Auren Stuttgart; Thomas GeilerPatrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen 

Quelle: Bundessteuerberaterkammer Berlin, Pressemitteilung 31. Juli 2020 

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Foto: Adobe Stock, weyo 

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