Finanzierung/Liquiditätshilfen: Bayern bringt eigene Fördermaßnahmen auf den Weg

16/04/2020

Der Freistaat Bayern unterstützt seine Wirtschaft in der Corona-Krise. Die LfA Förderbank Bayern (LfA) hat ergänzend zu den Finanzprogrammen des Bundes eigene Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. 

Schnellkredit Corona

Die bayerische Staatsregierung hat am 7. April 2020 eine Haftungserweiterung für Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeitern beschlossen. Das Kreditprogramm ist eine Ergänzung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. (Siehe hierzu auch KfW-Schnellkredit für den Mittelstand.)

 Die LfA arbeitet derzeit noch an der Einführung dieses Schnellkredits-Corona für Kleinunternehmen.

Geplante Eckpunkte:

  • für Betriebsmittel und Investitionen
  • 100 % Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung
  • Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis fünf Mitarbeiter: 50.000 EUR
  • Darlehenshöchstbetrag für Unternehmen bis zehn Mitarbeiter: 100.000 EUR
  • maximal in Höhe von drei Monatsumsätzen 2019
  • Zinssatz 3 %
  • Voraussetzung: Das Unternehmen hat zuletzt Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre.

Die Beantragung und Auszahlung wird über die Hausbank erfolgen. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald neue Informationen vorliegen.

Corona-Schutzschirm-Kredit

Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90%iger Haftungsfreistellung wird zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ausgereicht.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren

Weitere Eckpunkte:

  • Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel
  • Darlehen zwischen 10.000 EUR bis zehn Millionen EUR
  • Die LfA übernimmt 90 % und die Hausbank 10 % des Kreditausfallrisikos (90%ige Haftungsfreistellung)
  • Das Unternehmen beantragt den Kredit bei seiner Hausbank. Diese führt die Risikoprüfung durch.
  • Bis zu einem LfA-Kreditrisiko von 500.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren, die LfA verzichtet auf eine eigene Risikoprüfung.
  • Der Kreditantrag wird von der LfA geprüft, zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt.
  • Zinssatz: tagaktuell, abrufbar unter www.lfa.de/konditionen

Bürgschaften

  • Antragsberechtigt: Mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe
  • Bürgschaften der LfA können grundsätzlich auch für Betriebsmittel beantragt werden.
  • Der maximale Bürgschaftssatz wird – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie bei Konsolidierungsdarlehen – auf einheitlich 90 % des Kreditbetrages angehoben.
  • Bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt auch das vereinfachte Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren wie bei Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro.
  • Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich.
  • Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.
  • Auf eine persönliche Mithaftung kann verzichtet werden, soweit in diese nicht problemlos eingewilligt werden kann.
  • Beantragung über die Hausbank

Stand: 16. April 2020 

Autor: Michael Deindl, Auren Garmisch-Partenkirchen

Quelle: Website der LfA Förderbank Bayern zur Corona-Krise

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Foto: Adobe Stock, weyo 

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