Der Freistaat Bayern unterstützt seine Wirtschaft in der Corona-Krise. Die LfA Förderbank Bayern (LfA) hat ergänzend zu den Finanzprogrammen des Bundes eigene Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht.
Schnellkredit Corona
Die bayerische Staatsregierung hat am 7. April 2020 eine Haftungserweiterung für Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeitern beschlossen. Das Kreditprogramm ist eine Ergänzung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. (Siehe hierzu auch KfW-Schnellkredit für den Mittelstand.)
Die LfA arbeitet derzeit noch an der Einführung dieses Schnellkredits-Corona für Kleinunternehmen.
Geplante Eckpunkte:
Die Beantragung und Auszahlung wird über die Hausbank erfolgen. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald neue Informationen vorliegen.
Corona-Schutzschirm-Kredit
Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90%iger Haftungsfreistellung wird zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ausgereicht.
Antragsberechtigt sind:
Weitere Eckpunkte:
Bürgschaften
Stand: 16. April 2020
Autor: Michael Deindl, Auren Garmisch-Partenkirchen
Quelle: Website der LfA Förderbank Bayern zur Corona-Krise
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Foto: Adobe Stock, weyo
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