Finanzierung/Liquiditätshilfen: Hessische WIBank Fördert von Corona Betroffene

16/04/2020

Das Land Hessen stellt ergänzend zu den Fördermaßnahmen durch den Bund finanzielle Mittel zur Verfügung. Die WIBank Hessen hat entsprechende Förderprogramme für von Corona Betroffene aufgesetzt. 

Hessen-Mikroliquidität

Die Hessen-Mikroliquidität ist ein ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Die Eckpunkte:

  • für Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit bzw. Überbrückung bis zur Wiederaufnahme
  • Unternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Mitarbeitern
  • Darlehensvolumen von 3.000,00 bis 35.000,00 EUR
  • Orientierung des Darlehensvolumens am Liquiditätsbedarf für sechs Monate ab dem 13. März 2020
  • Darlehenslaufzeit sieben Jahre, davon sind die ersten zwei Jahre tilgungsfrei
  • Festzinssatz 0,75 % p. a.
  • Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen durch die WIBank bis zu 50,00 % der Darlehenssumme möglich (Geschäftsunterbrechung, Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe/Dauer, durch Corona Krise entstanden, Nachweis über Steuerbescheid 2020)
  • Keine banküblichen Sicherheiten nötig
  • Antragstellung über Kooperationspartner, in der Regel IHK (Gewerbetreibende), Handwerkskammer (Handwerker) oder WIBank direkt (Freiberufler).

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von vorhandenen Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen

Bereits erhaltende Hilfen/Zuschüsse aus anderen Corona-Programmen werden angerechnet. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)

Diese Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation bei den Endkreditnehmern dienen und ihnen die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals ermöglichen.

Die Eckpunkte:

  • Erfüllung der KMU Richtlinien nach aktueller Definition der EU
  • Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
  • Kein ungedeckter Liquiditätsbedarf bereits zum 31. Dezember 2019
  • Bonitätseinstufung durch die Hausbank mit diversen Kriterien
  • Darlehensausreichung im Hausbankverfahren als Nachrangdarlehen
  • Darlehensvolumen von 5.000,00 bis 200.000,00 EUR
  • Keine banküblichen Sicherheiten für das Nachrangdarlehen nötig
  • Übernahme der Haftung für das Nachrangdarlehen durch die WIBank gegenüber der Hausbank
  • Hausbank muss mindestens ein weiteres Darlehen von 20,00 % der Höhe des Nachrangdarlehens ausreichen
  • Hausbank kann dafür eine bankübliche Besicherung vereinbaren
  • Darlehenslaufzeit in zwei Varianten: a) zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder b) fünf Jahre, davon sind die ersten zwei Jahre tilgungsfrei
  • Vereinbarung eines Festzinssatzes. Der Zinssatz wird durch die WIBank Hessen bestimmt und auf der Homepage unter https://www.wibank.de veröffentlicht.
  • Antragstellung durch die Hausbank (Alle Unterlagen finden Sie über die Homepage der WIBank, Link siehe unten „Weitere Informationen“.)
  • Existenzgründer sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürgschaft über das Land Hessen

Außerhalb der vorgenannten Förderprogramme gibt es noch die Möglichkeit über das Land Hessen eine Bürgschaft zu erhalten.

In Zusammenarbeit mit dem Land Hessen bietet die Bürgschaftsbank Hessen Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 %. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit 80%iger Bürgschaftsquote besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier

Stand: 16. April 2020 

Autor: Wolfgang Müller, Auren Frankfurt

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Foto: Adobe Stock, weyo 

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