Gute Nachricht: Antragsfrist für Corona-Hilfen verlängert

18/01/2021

Unternehmen und Selbständige haben nun mehr Zeit für die Beantragung der November- und Dezemberhilfe I sowie für die Überbrückungshilfe II.

Um von Corona betroffenen Betrieben mehr Luft für die Beantragung der Hilfsgelder zu verschaffen, hat der Bund die Antragsfristen verlängert.

  • Die Überbrückungshilfe II kann bis einschließlich 31. März 2021 beantragt werden.
  • Die Novemberhilfe I und die Dezemberhilfe I kann bis einschließlich 30. April 2021 beantragt werden.

Stand: 18. Januar 2021

Autor: Marcus Kogel, Steuerberater, Auren

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