Unternehmen und Selbständige haben nun mehr Zeit für die Beantragung der November- und Dezemberhilfe I sowie für die Überbrückungshilfe II.
Um von Corona betroffenen Betrieben mehr Luft für die Beantragung der Hilfsgelder zu verschaffen, hat der Bund die Antragsfristen verlängert.
Stand: 18. Januar 2021
Autor: Marcus Kogel, Steuerberater, Auren
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