Gute Neuigkeit zu 44-Euro Sachbezugskarten

27/01/2021

Die obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen per Abstimmung die Aussetzung der ZAG-Kriterien (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) bist zum 31. Dezember 2021. Ein Zwischenstand.

Demnach sollen bis zum 31. Dezember 2021 alle Gutscheine und Prepaidkarten, ganz gleich ob „open loop“, „controlled loop“ oder „closed loop“, als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden, immer vorausgesetzt, dass die weiteren Rahmenbedingungen von § 8 Abs. 1 EStG, d. h. ausschließlich der Bezug von Waren und Dienstleistungen und keine Möglichkeit der Geldauszahlung etc. eingehalten werden.

Bis Anfang Februar 2021 sollen die weiteren Schritte diskutiert und Abstimmungen durchgeführt werden.  

Wie die jetzt beschlossene Nichtbeanstandungsregelung kommuniziert werden soll, ist noch unklar: BMF-Schreiben, entsprechender Länder-Erlasse oder Anweisungen der Oberfinanzdirektionen an ihre Finanzverwaltungen.

Wichtig ist: Die gesetzlichen Kriterien wären nur ausgesetzt und sind ab dem 1. Januar 2022 einzuhalten. Generell bleibt die Aussetzung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eher bedenklich und könnte später z. B. finanzgerichtlich noch in Frage gestellt werden.

Fest steht nach wie vor die Anhebung der Sachbezugs-Freigrenze von 44 EUR auf 50 EUR ab dem 1. Januar 2022.

Stand: 27. Januar 2021

Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart

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