Kurzarbeit: Kurzarbeit und Beantragung

01/04/2020

Nach der Beschlussfassung des Bundestages vom 13. März 2020 ergibt sich folgender Ablauf für die Beantragung von Kurzarbeit. Diese neuen gesetzlichen Regelungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020.

Zu den gesetzlichen Regelungen

Hier finden Sie eine umfassende und konkrete Hilfestellung, wie Unternehmen Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld beantragen können.

ACHTUNG: Das Hochladen der Kurzarbeitergeldanträge funktioniert zurzeit nicht. Die Online-Plattform der Bundesagentur für Arbeit ist überbelastet. Arbeitgeber müssen dort anrufen und erhalten für die Zusendung eine E-Mail-Adresse.

Foto: Adobe Stock, Korn V.

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