Für die Auszahlung von Kurzarbeitergeld bleibt es grundsätzlich bei dem zweistufigen Verfahren von Anzeige und monatlicher Abrechnung.
Folgende Vereinfachungen sind befristet bis 31.12.2020 vorgesehen:
Stand: 30. März 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Auren Personal Services
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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