Kurzarbeit: Steuerpolitik für besonders Betroffene durch corona

09/06/2020

Am 5. Juni 2020 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) zu. Am 28. Mai 2020 hatte der Bundestag das Gesetz gebilligt. 

Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:

  • Gesetzliche Verankerung der Möglichkeit der Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer von bis zu 1.500 EUR – auch als „Corona- Sonderzahlung“ bekannt.
    • Laut der Gesetzbegründung des Finanzausschusses des Bundestages soll die nachträglich geschaffene Rechtsgrundlage für die „Corona-Sonderzahlung“ für mehr Rechtssicherheit sorgen. Über die Möglichkeit der „Corona-Sonderzahlung“ haben wir ja bereits informiert.
  • Die Ausweitung der Entschädigungsansprüche für Eltern nach § 56 Abs. 1a IfSG von längstens sechs Wochen auf zehn Wochen pro Elternteil und für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Über die Einführung der Entschädigungsansprüche hatten wir bereits informiert.
  • Aufnahme des (mit dem Corona-Steuerhilfegesetz) neu geschaffenen § 3 Nr. 28a EStG – steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld, sofern sie zusammen nicht die 80-Prozent-Grenze des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt überschreiten – in § 32b EStG (Progressionsvorbehalt) sowie in den §§ 41, 41b und 42b EStG.

Die Ausweitung der Entschädigungsansprüche für Eltern tritt rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft. Alle anderen Gesetzesteile werden einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Den Gesetzestext finden Sie hier

Stand: 8. Juni 2020 

Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne
Dr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen

Quelle: Bundesfinanzministerium   

Zum Download des Beitrags als PDF 

Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch
Regelung für Rückkehr aus Kurzarbeit 
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vorübergehend steuerfrei
Regelungen für Weiterbildung überarbeitet
Regelungen bei Auszubildenden in Kurzarbeit 
Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen mehr Geld erhalten
Kurzarbeit: Betrüger betreiben Datendiebstahl
Kurzarbeit: Auswirkungen auf die Rente
Kurzarbeitergeld einfacher beantragen
Wie viel Kurzarbeitergeld steht Ihnen zu?
Kurzarbeit und Beantragung 

Foto: Adobe Stock, Korn V.

Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen