Der Freistaat Bayern gewährt einen Corona-Pflegebonus für Personen, die in Bayern im Bereich der Langzeitpflege, der Behindertenhilfe, einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik pflegerisch tätig sind sowie für in Bayern tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungswesen.
Diese einmalige finanzielle Zuwendung bekommen Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie Notfallsanitäter und Rettungsassistenten. Wer regelmäßig mehr als 25 Stunden pro Woche arbeitet, erhält 500 EUR. Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden pro Woche oder weniger arbeiten, erhalten 300 Euro.
Der Antrag auf Gewährung des Corona-Pflegebonus ist beim Landesamt für Pflege abrufbar und über das dortige Onlineformular bis zum 31. Mai 2020 zu stellen.
Stand: 7. Mai 2020
Autor: Michael Deindl, Auren Garmisch-Partenkirchen
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneMichael Deindl, Auren Garmisch Partenkirchen; Günter Mohr, Auren München
Quelle: Bayern.Recht Verkündungsplattform
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Foto: Adobe Stock, andranik123
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