Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde vergangene Woche nicht verlängert. Nun gab es eine überraschende Wende. Wie der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, mitteilt, werde die Sonderregelung in der Corona-Krise nun doch verlängert.
Vertragsärzte können im Vorgriff auf diese Entscheidung bis zum 4. Mai 2020 weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese von Erkältungskrankheiten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der voraussichtlich verlängerten Ausnahmeregelung wird über eine mögliche erneute Verlängerung entschieden.
Am 20. März hatte der G-BA die Sonderregelung der Krankschreibung per Telefon eingeführt, um Arztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken zu vermeiden.
Stand: 21. April 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart In Zusammenarbeit mit Dr. Lubomir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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