Personalwesen: Verlängerung der Abgabe- und Zahlungsfristen für die Schwerbehindertenabgabe

27/03/2020

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter haben bekannt gegeben, dass die Frist zur Anzeige der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und zur Zahlung der  Ausgleichsabgabe bis zum 30. Juni 2020 verlängert wird.

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen grundsätzlich bis 31. März 2020 der BA ihre Beschäftigungsdaten anzeigen und bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter zahlen.

Diese Frist wird bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

Demnach wird die BA bis zum 30. Juni 2020 keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verspäteter Anzeigen einleiten und die Integrations- und Inklusionsämter werden für die Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge erheben. 

Stand: 20. März 202 

Autorin: Birgit Ennmoser, Geschäftsführerin Auren Personal Services

Quelle: Bundesagentur für Arbeit 

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Foto: Adobe Stock, andranik

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