STEUERLICHE MASSNAHMEN: FINANZHILFE WEGEN BETRIEBSSCHLIESSUNGE

30/10/2020

Um den starken Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen, ordnen Bund und Länder Betriebsschließungen an und gewähren eine außerordentliche Wirtschaftshilfe. Damit sollen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen vom Bund für die finanziellen Ausfälle der Schließung entschädigt werden. 

Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen sollen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden. 

Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. EUR haben.

Stand: 30. Oktober 2020 

Autor: Alexander Hradecky, Steuerberater, Auren 

Quelle: Beschlüsse von Bund und Länder vom 28. Oktober 2020

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne 
Cornelia Barnbrook, Auren Berlin; Michael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marion TrießMarcus Kogel, Auren Stuttgart; Patrick Rüde, Thomas Geiler, Auren Waldshut-Tiengen 

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Foto: Adobe Stock, joda 

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