Theresa Wais (theresa.wais@str-auren.de), Steuerberaterin. Mitglied des Auren-Teams VAT Experts – unsere Experten für Umsatzsteuer national und international
Gesetzliche Gewährleistungsrechte verpflichten Händler, über einen bestimmten Zeitraum Mängelhaftung einzuräumen. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Verkäufer verpflichtet, das Produkt zu reparieren oder nachzubessern. Eine Garantiezusage ist die Zusage eines Händlers, die Mängelhaftung auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum hinaus einzuräumen. Fraglich war bisher die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Zusagen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine ganze Palette an Möglichkeiten offensteht, was die tatsächliche Gestaltung einer Garantiezusage angeht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zu Garantiezusagen im Kfz-Handel mit Schreiben vom 18.05.2021 Stellung genommen.
Hintergrund: Für eine Garantiezusage ist in aller Regel ein gesondertes Entgelt vom Käufer zu entrichten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte diesbezüglich schon geklärt, dass eine unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung, nämlich dem Produkt, das der Leistungserbringer an den Garantienehmer veräußert, nicht vorliegt. In diesem Fall hätte die Garantiezusage umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung geteilt.
Da diese naheliegende Lösung nach dem Willen der Rechtsprechung nicht in Betracht kommt, muss der eigentliche Inhalt einer Garantiezusage geklärt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung festzustellen. Dafür konjugiert das BMF in dem neuen Schreiben unterschiedliche Fallkonstellationen durch.
Änderung: Die Leistungen aus einer entgeltlichen Garantiezusage eines Verkäufers ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 10 UStG und zwar unabhängig davon, ob die Leistung im Schadensfall in Geldzahlung oder Sachleistung besteht. Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG stellt auf das Versicherungsgesetz ab, anstatt eigene Tatbestandsvoraussetzungen zu formulieren, d. h. Versicherungsteuer und Umsatzsteuer schließen sich gegenseitig aus. Leistungen, die der Versicherungsteuer unterliegen, sind umsatzsteuerfrei. Das BMF nutzt das Schreiben auch, um Garantiezusagen in das Versicherungsteuergesetz einzuordnen.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in dem Schreiben zwar Bezug genommen wird auf Kfz-Händler, die entwickelten Grundsätze aber branchenunabhängig auf Garantiezusagen Anwendung finden.
Dass jetzt die umsatzsteuerliche Behandlung von Garantiezusagen definiert ist, macht die Thematik nicht zwangsläufiger einfacher, da die wenigsten Händler fundiertes Wissen zur Versicherungsteuer haben dürften. Wir empfehlen Händlern zunächst, sorgfältig die eigenen Konstellationen einzuordnen, bevor die Versicherungsteuer an sich geprüft wird. Dafür bleibt jedoch noch ein wenig Zeit: Mit dem Schreiben vom 19.10.2021 stellt das BMF klar, dass die neuen Grundsätze Anwendung finden auf Garantiezusagen, die nach dem 31. Dezember 2022 abgegeben werden.
Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch
Steuerbefreiung beim Handel mit Kryptowährungen ausgeweitetSteuerbefreiung bei DienstleistungskommissionenReverse-Charge-Verfahren in der Organschaft
Sie benötigen Unterstützung? Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen zu Steuerberatung – Umsatzsteuer.
Kein Token oder Token ist abgelaufen.