Cornelia Barnbrook (cornelia.barnbrook@ber-auren.de), Steuerberaterin und Fachberaterin für internationales Steuerrecht. Mitglied des Auren-Teams Global Taxperts – unsere Experten für grenzüberschreitende Steuerfragen
Am 1. Januar 2022 treten erhebliche Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung in Kraft. Eine der wesentlichsten Veränderungen ist der Wegfall der Stundungsmöglichkeit in EU/EWR Fällen. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Handlungsoptionen bis 31.12.2021 in Fällen des schon geplanten Wegzuges und bei mehreren Wohnsitzen bestehen.
Die Wegzugsbesteuerung greift u.a. für Privatpersonen, die Anteile an Kapitalgesellschaften mit mehr als 1% im Privatvermögen halten und mindestens 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die Wegzugsbesteuerung im Sinne des § 6 AStG dient dazu, die Besteuerung von stillen Reserven in den Gesellschaftsanteilen quasi in der letzten Sekunde des Wegzugs, bevor Deutschland das Besteuerungsrecht verliert, zu sichern. Es gibt es weitere Tatbestände, die die Wegzugsbesteuerung Gemäß § 6 AStG auslösen können. Hier soll es nur um den Tatbestand des Wegzuges im Sinne des § 6 (1) Nr. 1 AStG gehen. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert und verliert Deutschland das Besteuerungsrecht, greift eine fiktive Besteuerung der stillen Reserven im Sinne des § 17 ESTG, als wäre der Anteil zum gemeinen Wert verkauft worden. Es kommt damit faktisch zu einer Steuerbelastung, ohne dass tatsächlich Liquidität durch einen Verkauf zufließt. Bisher konnte bei Wegzug in einen EUR/EWR Staat die Wegzugssteuer endlos gestundet werden. Für Wegzugsfälle ab dem 1.1.2022 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Wegzug ins Drittland und EU/EWR und mit ihr die Stundungsmöglichkeit. Als Ersatz für die Stundung gibt es künftig nur noch die Ratenzahlung, die Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, sofern eine Sicherheitsleistung geleistet wird.
Wenn Sie zu der Personengruppe gehören, für die dringender Handlungsbedarf besteht, sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem steuerlichen Berater umgehend die o.g. Maßnahmen ergreifen. Wenn Sie bereits in anderen Ländern steuerpflichtig sind, nehmen Sie bitte auch die dortigen Steuerberater mit ins Boot, damit die beteiligten Berater eine optimale globale Steuerstrategie für Sie erarbeiten können.
Benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie schnell und einfach unsere Beraterinnen und Berater
Kein Token oder Token ist abgelaufen.