Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung von gestern beschlossen, dass mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV) die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert wird. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert.
Die derzeitigen Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld für die Zeitarbeit, die zum 31. Dezember 2021 auslaufen sollten, werden ebenfalls verlängert.
Achtung: Urlaub muss weiterhin aktuell abgebaut sein.
Hier die vollständige Info des BMAs: BMAS – Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern
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