Gemeinnützigkeitsrecht

Der gemeinnützige Sektor, auch Non-Profit-Bereich oder Dritter Sektor genannt, boomt – nicht nur im Stiftungsbereich. Das bürgerschaftliche Engagement wird vom Staat gefördert, aber die steuerlichen Vergünstigungen der Gemeinnützigkeit erhält nur, wer die Regeln kennt und beachtet.

Da sich der Staat aus vielen sozialen Bereichen zurückzieht, versuchen immer mehr Organisationen, diese Lücke zu füllen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben bewegen sich die gemeinnützigen Organisationen zunehmend in wirtschaftlichen Bereichen, die grundsätzlich eine Steuerpflicht auslösen. Die damit zusammenhängenden Pflichten und Risiken für die Gemeinnützigkeit zu kennen, ist unvermeidbar.

Andererseits begleiten wir Sie auch gerne in der Umsetzung Ihrer Ideen zur Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder einer Familienstiftung.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Nachfolgeberatung mit Stiftungsmodellen
  • Errichtung und Begleitung von Stiftungen
  • Gründung von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften
  • Umstrukturierungen von gemeinnützigen Körperschaften
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen und Jahresrechnungen
  • Steuerliche Beratung, unter anderem bei Satzungsgestaltung, Mittelverwendung, Rücklagenbildung und Steueroptimierung
  • Analyse von Haftungs- und Steuerrisiken, insbesondere bei Vergütungen, Spenden und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
  • Begleitung bei Steuerprüfungen und drohendem Entzug der Gemeinnützigkeit

Möchten Sie mehr über Gemeinnützigkeitsrecht erfahren? Unsere Experten beraten Sie gerne.