Kombinierte/Carve-out-Abschlüsse

Historische Abschlüsse, die von Investoren veröffentlicht werden, sind typischerweise neben ihren Jahresabschlüssen Konzernabschlüsse, in die Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden. Zentrales Merkmal für die Erstellung von Konzernabschlüssen ist ein Mutter-Tochterverhältnis.

Veräußert jedoch ein Unternehmen einen (oder mehrere) Geschäftsbereich, so hat der zu veräußernde Geschäftsbereich häufig nicht oder nicht durchgehend eine eigenständige Legalstruktur, sondern ist entweder vollständig oder teilweise in die Konzernstruktur integriert.

Abhängig von der Finanzierungsform sowie den sonstigen Vertragsanforderung kann es erforderlich sein, dass für den zu veräußernden Geschäftsbereich trotz nicht vorhandener Legalstruktur ein eigenständiger Abschluss aufzustellen und gegebenenfalls zu prüfen ist. Dieser ist dann zum einen kombiniert, da kein Mutterunternehmen vorhanden ist und zum anderen aus dem bisherigen Konzernabschluss herausgeschält (Carve-out).

Die Anforderung einen kombinierten und/oder carve-out Abschluss zu erstellen kann z. B. aus folgenden Gründen resultieren:

  • Der zu veräußernde oder sonst wie zu übertragene Geschäftsbereich soll an die Börse gebracht werden (IPO).
  • Der Käufer finanziert den Erwerb über den Kapitalmarkt und aufgrund der geltenden Wertpapiervorschriften ist ein historischer (kombinierter und/oder Carve-out-Abschluss) in den Börsenprospekt aufzunehmen.
  • Käufer und Verkäufer haben im Kaufvertrag vereinbart, einen Abschluss des zu veräußernden Geschäftsbereichs aufzustellen und ggf. prüfen zu lassen.

Welche Komplexitätstreiber bestehen?

Die Erstellung von kombinierten Abschlüssen ist häufig sehr komplex, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Datenermittlung ist abhängig vom Grad der Integration generell eher aufwendig.
  • Viele der Daten sind retrospektiv für die Vergangenheit zu ermitteln, in der der Geschäftsbereich eine andere Struktur hatte als zum Zeitpunkt der Übertragung.
  • Bislang nicht erhobene Daten müssen erstmals erhoben werden (z. B. Anhangsangaben).
  • Es gibt keine Vorschriften zur Erstellung von kombinierten und/oder Carve-out-Abschlüssen nach IFRS. Vielmehr ergeben sich die Anforderungen von den verschiedenen Regulatoren.
  • Vermögenswerte und Schulden müssen eindeutig zuordenbar sein.
  • Aufwendungen und Erträge sind ggf. mit Hilfe von Allokationsschlüsseln zuzuordnen.

Welche Bestandteile haben kombinierte/Carve-Out-Abschlüsse? 

Ist ein vollständiger IFRS-konformer Abschluss zu erstellen, so sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang, jeweils inklusive Vergleichszahlen zu erstellen. Wird die Erstellung eines kombinierten Abschlusses vertraglich vereinbart, bestehen also keine regulatorischen Anforderungen, so können die Vertragsparteien die Bestandteile und die Form frei bestimmen.

Wie unterstützt Sie Auren bei der Erstellung? 

Gerade bei der Erstellung von kombinierten Abschlüssen, die aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zu erstellen sind, liegen die Vorteile auf der Hand:

  • Langjährige und umfangreiche Expertise mit der Erstellung und Prüfung von kombinierten Abschlüssen aufgrund entsprechender Projekterfahrung unserer Berater bei Big-4-Gesellschaften
  • Kleine, schlagkräftige Teams
  • Kurze und schnelle Kommunikations- und Entscheidungswege zwischen unseren Beratern und Ihnen
  • Pragmatische, stets lösungsorientierte Herangehensweise
  • Zentraler Ansprechpartner auch für andere workstreams wie Steuern, Due Diligence oder Bewertung

Auch bei Erstellung von kombinierten Abschlüssen, die aufgrund regulatorischer Anforderungen zu erstellen sind, unterstützen wir sie gerne fachkonzeptionell.