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Zum 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe des MwSt-Digitalpakets in Kraft. Dies hat umfassende Auswirkungen auf alle Unternehmer, die grenzüberschreitenden Onlinehandel betreiben, oder bestimmte Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Bei den Fernverkäufen werden die nationalen Lieferschwellen abgeschafft, so dass bereits für das erste Paket an private Endabnehmer im EU-Ausland die Umsatzsteuer im Ausland abzuführen ist. Vereinfachungsregelungen ergeben sich durch die Registrierung für den One-Stop-Shop, was bereits seit 01.04.2021 möglich ist. Über diesen One-Stop-Shop kann auch die Umsatzsteuer für alle Dienstleistungen gemeldet werden, für welche die Umsatzsteuer im anderen EU-Mitgliedsland zu zahlen ist.
Inhalte
Empfohlen für
Unternehmer, die Online-Handel (Fernverkäufe) betreiben und die Dienstleistungen an Verbraucher erbringen, für welche die USt im Verbrauchsland abzuführen ist
Referentin
Marion Trieß, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Head of VAT Experts und Partnerin bei Auren Stuttgart
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung
Der Veranstalter AHK Spanien nimmt gerne Ihre Anmeldung entgegen. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen.