Bei grenzüberschreitenden Transaktionen nimmt die Zahl der zu beachtenden Rechtsvorschriften enorm zu. Selbst im harmonisierten EU-Binnenmarkt erfolgt nicht in allen Ländern eine identische Beurteilung des gleichen Sachverhaltes, und im Leistungsverkehr mit Drittländern gibt es keine internationalen Besteuerungsprinzipien. Weil für Umsatzsteuer Doppelbesteuerungsabkommen fehlen, kann es zu Mehrfachbelastungen kommen.
Die Kosten- und Haftungsrisiken sind groß und die Compliance-Anforderungen hoch, nicht zuletzt im Zollrecht und der Exportkontrolle.
Zusammen mit unseren ausländischen Auren Kollegen und unseren Partnern von ANTEA (Allianz unabhängiger Beratungsunternehmen) analysieren wir im Vorfeld die steuerlichen und zollrechtlichen Anforderungen Ihrer Auslandsaktivitäten und übernehmen bei Bedarf die gesamte administrative Abwicklung.
Vermeiden Sie durch eine optimale Gestaltung, die korrekte Behandlung sowie die notwendige Dokumentation der umsatzsteuerlichen Sachverhalte und der zollrechtlichen Abwicklung unnötige Kosten und Risiken.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
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