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Vortrag: E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 für Unternehmen – Was ist zu tun?

Tagesordnung

15 Mai | 16:00 – 18:00 CEST

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Damit kommt die E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025. Betroffen sind alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Es gibt Übergangsregelungen, aber schon ab 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und diese zu archivieren. Ausdrucke aus diesen Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

Beschäftigen Sie sich jetzt mit dem Thema E-Rechnung: beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung des Rechnungsprozesses in Ihrem Unternehmen und rüsten Sie gegebenenfalls Ihre Software auf.

Wir laden Sie ein, sich bei einem Vortrag von DATEV-Spezialisten zu diesem Thema bei uns in München zu informieren und offene Fragen mit uns zu diskutieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umstellung!

Inhalte 

  • Was ist eine E-Rechnung
  • Was ändert sich?
  • Wer ist betroffen?
  • Was gilt für Rechnungsempfänger?
  • Übergangsregelungen
  • Schritte zur Einführung der E-Rechnung
  • Produkte und Lösungen
  • E-Rechnung mit DATEV

Empfohlen für 

Alle Unternehmen und die für Rechnungsprozesse zuständigen Mitarbeitenden.

Referent:innen

DATEV-Referenten

Steuerberaterin Pavla Spirikova (Auren München)

Anmeldung 

Ihre Anmeldung senden Sie bitte direkt an [email protected]  

Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahme ist kostenfrei.