Arbeitgeber sind verpflichtet, auf 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese verändert sich auf Grund der Dynamisierungsregelung (160 Absatz 3 SGB IX) wie folgt wie bereits angekündigt:

Ausgleichsabgabe (monatliche Beträge):

ErfüllungsquoteheuteNeue Beträge ab 1. Januar 2025
3 bis unter 5 Prozent140 Euro155 Euro
2 bis unter 3 Prozent245 Euro275 Euro
0 bis unter 2 Prozent360 Euro405 Euro
0 Prozent720 Euro815 Euro

Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 40 bzw. 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen ergeben sich abweichend folgende monatliche Beträge:

Jahresdurchschnittliche Beschäftigungweniger als 40 Arbeitsplätzeweniger als 40 Arbeitsplätzeweniger als 60 Arbeitsplätzeweniger als 60 Arbeitsplätze
HeuteNeuer Betrag ab 01.01.2025HeuteNeuer Betrag ab 01.01.2025
weniger als 2 schwerbehinderte Menschen140 Euro155 Euro
weniger als 1 schwerbehinderte Menschen140 Euro        155 Euro245 Euro 275 Euro
null schwerbehinderte Menschen210 Euro          235 Euro 410 Euro  465 Euro

WICHTIG: Die erhöhten Werte sind erstmalig zum 31. März 2026 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig wird.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services bei Auren Deutschland in Stuttgart, im Büro

Birgit Ennemoser
Geschäftsführerin Personal Services
[email protected]
+49 711 997868 51