Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services
In den Geringfügigkeits-Richtlinien finden Arbeitgeber sowie Minijobber alle Informationen rund um die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs. Nicht zuletzt wegen der Erhöhung der Minijob-Grenze ab 2024 (von 520 EUR auf 538 EUR) wurden die Richtlinien von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisiert.
Am 14. Dezember 2023 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine neue Version der sog. Geringfügigkeitsrichtlinien veröffentlicht. Die aktuelle Fassung löst die alten Richtlinien aus August 2022 ab. Sie gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Seit der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien vom 16. August 2022 wurden zum einen der gesetzliche Mindestlohn und die Geringfügigkeitsgrenze angehoben und zum anderen liefen die besonderen Bestandsschutzregelungen für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2023 aus. Diese Änderungen wurden bei der Aktualisierung berücksichtigt. Die geänderten Textpassagen wurden im Dokument zusätzlich besonders kenntlich gemacht.
Im Vergleich zur letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien gibt es folgende rechtliche Änderungen:
Die aktuellen Geringfügigkeits-Richtlinien sind auf der Homepage der Minijob-Zentrale veröffentlicht.
Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auchVerzinsung und Erstattung von PflegeversicherungsbeiträgenEntscheidung zum WachstumschancengesetzWeitere Informationen zum SV-Meldeportal
Sie benötigen Unterstützung? Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen im Personalwesen sowie im HR- und Lohnbereich.
Kein Token oder Token ist abgelaufen.