Die Mittelverwendungsrechnung im Verein

Anforderungen und Verfahren im Vergleich
Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung kann für gemeinnützige Körperschaften eine komplexe Aufgabe sein. Gesetzliche Vorgaben gibt es nur mittelbar; auch die Finanzverwaltung bleibt bei diesem Thema denkbar allgemein. Deswegen sind sowohl das grundsätzliche Verfahren einer Mittelverwendungsrechnung, als auch viele Einzelfragen ungeklärt. Wir bringen Licht ins Dunkel. Lernen Sie mit uns unterschiedliche Verfahren der Mittelverwendungsrechnung kennen.Zeitnahe versus zweckgebundene Mittelverwendung
Alle Mittel einer gemeinnützigen Körperschaft müssen ausnahmslos zweckgebunden verwendet werden. Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung spezifiziert diese Verwendungspflicht bezogen auf den Zeithorizont der Verwendung: Die Mittel müssen bis zum Ende des auf den Zufluss folgenden übernächsten Jahres verwendet werden.Ausnahmen von der zeitnahen Mittelverwendung
Die Ausnahmen vom Gebot der zeitnahen Mittelverwendung – Rücklagen und Vermögenszuführungen – heben dieses Gebot keineswegs auf, sondern setzen es nur aus. Dieses Aussetzen erfolgt teils für bestimmte Zeit (etwa bei zweckgebundenen Rücklagen), teils für unbestimmte Zeit (freie Rücklagen und Vermögenszuführungen). Die Mittelbindung bleibt aber bestehen. Das hat u. a. zur Folge, dass z. B. auch freie Rücklagen nicht für die Deckung von Verlusten in Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben verwendet werden dürfen. Sie können dort aber langfristig investiert werden. Sei es in Vermögensanlagen oder Ausstattungsvermögen des steuerpflichtigen Bereichs – unter der Maßgabe, dass die Mittel erhalten bleiben.Rechnung muss Zweckbindung darstellen
Dieser Zusammenhang von zeitnaher und zweckgebundener Mittelverwendung führt dazu, dass eine konsistente Mittelverwendungsrechnung immer auch die Zweckbindung der entsprechenden Vermögensteile darstellen muss. Sie muss also unterscheiden zwischen Sachvermögen, das zweckgebunden eingesetzt wird (nutzungsgebundenem Anlagevermögen), und anderem Anlagevermögen, das außerhalb der Satzungszwecke verwendet wird. Für letzteres muss die gemeinnützige Einrichtung nicht zeitnah zu verwendende Mittel in gleicher Höhe nachweisen können (AEAO, Ziffer 39 zu § 55).Diese Aufgaben hat eine Mittelverwendungsrechnung
Die Mittelverwendungsrechnung dient dem Nachweis, dass der Verein seine Sach- und Finanzmittel zeitnah verwendet. Dabei muss auch der Nachweis der satzungsbezogenen Mittelverwendung des Sachvermögens abgebildet werden. Außerdem muss sie in Zusammenhang mit der Dokumentation und Fortschreibung der steuerlichen Rücklagen stehen. Wichtig: In der Regel nicht abgebildet werden in einer Mittelverwendungsrechnung abgeflossene, aber zweckfremd verwendete Mittel. Dieser Nachweis geschieht nicht im Rahmen der Mittelverwendungsrechnung, sondern der Gewinnermittlung per EÜR oder GuV. Aus den einzelnen Aufwandsposten bzw. dem Kontennachweis dazu muss hier erkennbar werden, ob die Mittel tatsächlich im Rahmen der Satzungszwecke verwendet wurden. Gängige Ansätze sind stichtagsbezogene Vermögensübersichten oder zahlungsstrombasierte Verfahren.Rechtliche Vorgaben für eine Mittelverwendungsrechnung
Gesetzliche Vorgaben für eine Mittelverwendungsrechnung gibt es nur mittelbar – im Sinne einer gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis, deren Einhaltung im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung bei Bedarf nachzuweisen ist.Das sind die gesetzlichen Vorgaben
Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung findet sich in § 56 Abs. 1 Nr. 5 AO. Der Gesetzgeber regelt dazu Folgendes:- Die zeitnahe Mittelverwendung gilt für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von mehr als 45.000 Euro.
- Als Verwendungsfrist gilt grundsätzlich das Ende des auf den Zufluss folgenden übernächsten Jahres. Daraus ergibt sich, dass die zeitnahe Mittelverwendung grundsätzlich liquiditätsbezogen betrachtet werden muss.
- Die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen (sog. nutzungsgebundenes Anlagevermögen), gilt als zeitnahe Mittelverwendung.