Ab dem 1. Januar 2026 soll die Meldung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung vollständig elektronisch erfolgen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, Versicherer und Finanzverwaltung deutlich zu verringern.

Der künftige Datenaustausch umfasst drei Beteiligte:

  • Private Kranken- und Pflegepflichtversicherungsunternehmen
  • Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Arbeitgeber

Im aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 3. Juni 2025 werden die technischen und organisatorischen Details festgelegt, die nun sukzessive in den Lohnabrechnungsprogrammen umgesetzt werden. Ob dieser Digitalisierungsschritt die gewünschte Entlastung bringt, bleibt abzuwarten – die Chancen stehen gut, insbesondere weil privatversicherte Mitarbeitende ihre Jahresbescheinigungen häufig erst nach mehrmaliger Erinnerung einreichen.

Wir stellen die neuen Vorgaben in unseren kostenfreien Jahreswechselschulungen ausführlich vor – ebenso wie alle weiteren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen aus dem Koalitionsvertrag.

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Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services bei Auren Deutschland in Stuttgart, im Büro

Birgit Ennemoser
Geschäftsführerin Personal Services
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