Förderung von KMU in Deutschland
Einordnung und Bedeutung von Förderungen
Förderungen oder auch Subventionen können helfen Investitionen und Kapitalkosten und somit Risiken deutlich zu senken. Allein die größten 12 Programme in Deutschland kommen auf eine jährliche Förderung in Höhe von fast 20 Milliarden Euro. Hinzu kommen anreizstiftende Steuervergünstigungen in ähnlicher Höhe. Die Förderquote kann durch eine Kombination von Fördermitteln im Extremen sogar bis zu 100% betragen. Daher sollte bei Investitionsentscheidungen und bei Personalaufbau grundsätzlich geprüft werden, ob eine Förderung möglich ist.
Fördermittellandschaft und Antragskomplexität
Die deutsche und Europäische Fördermittellandschaft ist fragmentiert und nicht transparent. Aktuell existieren in Deutschland ca. 2.500 Förderprogramme.
Um Aufwand für Anträge und ein Risiko des Scheiterns des Antrages aus formalen Gründen zu minimieren ist externes Knowhow ratsam. Die Erfahrungen zeigen, dass ein intensives Zusammenwirken von Accounting, Steuern und Antragsmanagement die Chancen für eine zeitnahe und erfolgreiche Förderung deutlich verbessern.
Für eine erfolgreiche Antragsstellung ist es weiterhin wichtig die Intention des Fördermittelgebers und die eigenen Vorstellung in Einklang zu bringen. Die zentralen Förderthemen sind Innovation, ökologische Transformation, Menschenrechte und regionale Förderung. Diese relativ unbestimmten Begriffe sind in alltägliche und operative, also betriebliche Lebenssachverhalte zu übersetzen. Die Zusammenlegung von Standorten kann so eine regionale Förderung erhalten oder die betriebs-interne Prozessverbesserung eine förderfähige Innovation darstellen.
Überblick über ausgewählte Förderprogramme
Folgend sind drei populäre Förderungen aufgeführt für KMU: die Forschungszulage, die regionale Wirtschaftsförderung (GRW) sowie die Beratungsförderung.
Forschungszulage
Bei der sog. Forschungszulage handelt es sich um eine defacto Steuererstattung für Aufwendungen für FuE-Aktivitäten. Bis zu ca. 30% der Aufwendungen in einem Gesamtumfang von aktuell 3,5 Mio. EUR pro Jahr können so gefördert werden. Eine Besonderheit ist, dass die Erstattung sowohl vergangenheits- wie auch zukunftsbezogen beantragt werden kann. Die Förderung ist außerdem nicht abhängig vom Erfolg der Maßnahme oder von der Frage ob Steuern überhaupt gezahlt wurden. Auch bei gescheiterten Aktivitäten und bei Start-ups ohne positives Einkommen ist eine Förderung möglich. Erstattbar sind seit 2024 Aufwendungen für eigenes Personal und für Materialkosten ( 35%) sowie für Auftragskosten, also für Fremdleistungen (24,5%). Somit können auch Aufwendungen für Poolforschungsleistungen sowie für ausländische Auftragsleistungen bezuschusst werden soweit die Aufwendungen in der EU angefallen sind. Dadurch kommen auch potentiell grenzüberschreitenden Konzernumlagen in den Genuss einer F&E-Förderung.
Nachdem Grundsatz, dass jedes Unternehmen forscht und entwickelt, sind die in Frage kommenden Aktivitäten zu identifizieren und kostenseitig abzugrenzen. Teilweise mangelt es dabei an Bewusstsein bei den Unternehmen, dass die entsprechenden Aktivitäten förderfähig sind. So sind auch betriebsinterne Aktivitäten förderfähig wie die Optimierung von Produktionsprozessen (soweit Best-in-Clas). Die Entwicklung von Prototypen, Testverfahren, sowie die Erforschung von Risiken bei Innovationen sind ebenfalls regelmäßig förderfähig.
Für KMU sollte neben der Forschungszulage grundsätzlich auch das Innovationsprogramm für den Mittelstand („ZiM“) vom Umweltministerium berücksichtigt werden. Das Programm ist ebenfalls branchenoffen und mit 700 Mio. EUR Jahresbudget eine relevante Adresse in der Förderlandschaft.
Regionale Wirtschaftsförderung (GRW)
Ein andere populäre Förderung ist die sog. GRW-Förderung oder die regionale Wirtschaftsförderung des Bundes. Die Förderung kann ebenfalls bis ca. 35% der Investitionen oder Kosten betragen und kommt als vergünstigtes Darlehen, als Zuschuss oder als Kombination dieser Instrumente in Frage. In Abhängigkeit von der Gesamtinvestition sind bei diesem Programm regelmäßig Förderung in Millionen-Höhe möglich.
Besonderheiten dieses Förderprogrammes sind neben anderen, dass die Förderhohe regional variiert in Abhängigkeit des typisierten Entwicklungsstandes der Region in der das Unternehmen angesiedelt ist und das die Antragsstellung vor Beginn der Maßnahme erfolgen muss. Die qualitativen Fördervoraussetzungen sind jedoch nicht auf FuE-Maßnahmen beschränkt. So sind generell Maßnahmen zur Erweiterung, Diversifizierung, Modernisierung der Produktion und insbesondere für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiter förderfähig. Neben der GRW-Förderung des Bundes sollte bei der Prüfung, welches Förderprogramm in Frage kommt, regelmäßig auch über eine Förderung mittels des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung („EFRE“) nachgedacht werden.
Beratungsförderung und Qualifizierung (BAFA)
Zur Vervollständigung der Beispiele sei hier noch kurz auf die Förderung von Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen für Personal eingegangen. Ein populäres Förderinstrument ist die Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Hier werden externe Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Unternehmensförderung, Digitalisierung, IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit und Personalentwicklung gefördert. Die Antragsstellung ist vergleichsweise einfach und kann im Regelfall weitgehend auf den externen qualifizierte Berater ausgelagert werden.
Abschließend ist noch anzumerken, dass erfahrenen Fördermittelberater durch gezielte Fragen helfen können Aktivitäten im Unternehmen zu identifizieren, die für eine Förderung in Frage kommen. Sobald der Förderbedarf identifiziert ist, kann die Antragsstellung ebenfalls auf den Berater ausgelagert werden wodurch die Ressourcenbindung im Unternehmen reduziert und die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöht.
Übersicht der vorgestellten Programme
| Programm | Forschungszulage | GRW | BAFA |
| Förderinstrument | Aufwandserstattung | Zuschuss, Kredit | Externe Beratung |
| Zweck | Innovationen | Regionale Entwicklung | Qualifikation des Personals |
| Förderhöhe | Ca. 30% der entsprechenden Aufwendungen bis 3,5 Mio. pro Jahr | Bis zu 35% der Investitionssumme und Lohnkostenzuschuss | Bis zu 2.800 EUR je Beratungsprojekt und bis zu zwei Beratungen pro Jahr |
| Antragszeitraum | Rückwirkend und vor Beginn der Maßnahme | Vor Beginn der Maßnahme | Vor Beginn der Maßnahme |
| erfolgsabhängig | keine Voraussetzung | keine zwingenden Voraussetzung | keine Prüfung |
| Alternative | ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand | EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung | Regionale Qualifikationsförderung, z.B. seitens Landesregierung |
Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Alexander Schabowski
Steuerberater
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