Ab dem 9. Oktober 2025 gilt in der EU die Pflicht zum Empfängernamen-Abgleich bei Überweisungen. Banken müssen seitdem prüfen, ob der Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese „Verification of Payee“ soll Fehlüberweisungen und Betrugsversuche im Zahlungsverkehr verhindern.

Wie funktioniert der Empfängernamen-Abgleich?

  • Bei jeder Überweisung prüft die Bank automatisiert, ob Name und IBAN zusammenpassen.
  • Stimmen die Angaben nicht überein, erscheint ein Hinweis der Bank.
  • Wird die Überweisung trotz Warnhinweis durchgeführt, trägt die Absenderin oder der Absender das Risiko.

Auswirkungen auf Unternehmen und Selbstständige

Die neue Pflicht zum Empfängernamen-Abgleich verpflichtet zunächst nur Banken. Aber Unternehmen und Selbstständige sollten dies zum Anlass nehmen, ob sie betroffen sein könnten: Fehlerhafte Stammdaten oder unklare Angaben werden beim Vertragspartner beim Überweisen zu einem Hinweis führen und können zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar zu Zahlungsausfällen führen.

Wichtige Maßnahmen zur Vorbereitung

  • Stammdatenpflege: Abgleich der internen Daten mit den tatsächlichen Kontoinhaber:innen
  • Rechnungsprüfung: Rechnungen auf korrekte Namensnennung kontrollieren; ggf. ergänzende Hinweise geben, welcher Empfängername zu verwenden ist
  • Information: Geschäftspartner:innen und Kund:innen über die neue Pflicht bei Abweichungen informieren, um Rückfragen zu vermeiden

Fazit

Die Pflicht zum Empfängernamen-Abgleich erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr, sich aber darauf vorbereiten, da die Regelung für Überweisungen ab und nach dem 9. Oktober 2025 gilt. Nur mit aktuellen Stammdaten und klaren Rechnungsangaben lassen sich Zahlungsausfälle und unnötige Rückfragen vermeiden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die korrekten Überweisungsempfänger, um Probleme beim Zahlungsverkehr zu vermeiden.

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