Anhebung Pauschalsteuer im Minijob
Minijobs 2027: Stehen höhere Arbeitgeberkosten bevor?
Kaum ein Beschäftigungsmodell ist in Deutschland so verbreitet wie der Minijob. Millionen Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, während Arbeitgeber die vergleichsweise einfache Abwicklung und die kalkulierbaren Abgaben schätzen. Für das Jahr 2027 zeichnen sich jedoch Veränderungen ab, die insbesondere für Arbeitgeber mit vielen Minijobbern von erheblicher Bedeutung sein können.
Dabei stehen zwei Themen im Mittelpunkt: die erneute Anhebung der Minijobgrenze sowie die geplante Erhöhung der pauschalen Lohnsteuer.
Minijobgrenze steigt ab 2027 auf 633 Euro
Seit Oktober 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch die zulässige monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen.
Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn wie bereits bekannt auf 14,60 Euro je Stunde. Daraus ergibt sich eine neue Minijobgrenze von 633 Euro monatlich beziehungsweise 7.596 Euro jährlich. Die bisherige Grenze von 603 Euro wird damit um 30 Euro pro Monat angehoben.
Für Arbeitgeber bedeutet dies zunächst mehr Flexibilität bei der Einsatzplanung. Arbeitnehmer können künftig etwas höhere monatliche Arbeitsentgelte erzielen, ohne ihren Minijobstatus zu verlieren.
In der Praxis sollte dennoch geprüft werden, ob bestehende Arbeitsverträge, Stundenvereinbarungen und Einsatzpläne angepasst werden müssen. Insbesondere bei Beschäftigungen zum Mindestlohn empfiehlt sich eine frühzeitige Überprüfung der Lohnabrechnungssysteme.
Geplante Erhöhung der Pauschalsteuer
Deutlich mehr Aufmerksamkeit hat in den letzten Wochen eine weitere geplante Änderung erhalten. Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs von bisher 2 Prozent auf künftig 5 Prozent angehoben werden.
Die Pauschsteuer wurde ursprünglich im Jahr 2003 eingeführt und ist seitdem unverändert geblieben. Nach Auffassung des Gesetzgebers soll die Erhöhung dazu beitragen, andere steuerliche Entlastungen gegenzufinanzieren.
Wichtig ist jedoch: Die Erhöhung ist derzeit noch nicht geltendes Recht. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
Keine Abschaffung der Pauschalierung
Teilweise wurde in Fachkreisen diskutiert, ob die bisherige Pauschalbesteuerung von Minijobs vollständig entfallen könnte.
Nach aktuellem Stand ist dies jedoch nicht vorgesehen. Der Regierungsentwurf sieht keine Abschaffung der Pauschalbesteuerung vor. Geplant ist ABER die Anhebung des Pauschsteuersatzes von 2 Prozent auf 5 Prozent.
Für Arbeitgeber bleibt damit das bekannte Verfahren grundsätzlich erhalten. Die Belastung für Arbeitgeber würde aber deutlich steigen.
Weitere Kostensteigerungen für Arbeitgeber
Die Diskussion um die Pauschalsteuer darf nicht isoliert betrachtet werden. Bereits beschlossen wurde eine Anpassung der pauschalen Krankenversicherungsbeiträge für Minijobber ab 2027. Der Arbeitgeberbeitrag soll künftig an den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag angeglichen werden. Nach aktuellem Stand wird dies voraussichtlich zu einem Anstieg von bisher 13 Prozent auf rund 17,5 Prozent führen.
Damit treffen Arbeitgeber im Bereich der Minijobs mehrere kostensteigernde Faktoren gleichzeitig:
- höhere Minijobgrenze,
- höhere pauschale Krankenversicherungsbeiträge,
- geplante Erhöhung der Pauschalsteuer.
Handlungsbedarf für Arbeitgeber
Auch wenn zahlreiche Regelungen für 2027 noch nicht endgültig beschlossen sind, sollten Arbeitgeber die Entwicklungen bereits jetzt beobachten.
Insbesondere bei Unternehmen mit einer größeren Zahl von Minijobbern empfiehlt es sich,
- die Personalkostenplanung für 2027 zu überprüfen,
- bestehende Stundenmodelle zu analysieren,
- die Auswirkungen der höheren Verdienstgrenze zu berechnen und
- die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zur Pauschalsteuer eng zu verfolgen.
Gerade bei größeren Minijobbeständen können bereits wenige Prozentpunkte zusätzliche Abgaben zu spürbaren Mehrkosten führen.
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Birgit Ennemoser
Geschäftsführerin Personal Services
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