Ein Umzug in die Vereinigten Arabischen Emirate – insbesondere nach Dubai – ist für viele aus steuerlichen Gründen attraktiv. Wer jedoch nach Deutschland zurückkehrt oder regelmäßig wieder einreist, unterschätzt häufig die steuerlichen Risiken. Denn schon scheinbar harmlose Umstände können dazu führen, dass wieder eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland entsteht.

Wann entsteht wieder volle Steuerpflicht?

In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip: Wer hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet, wird mit seinem weltweiten Einkommen besteuert.

Ein Wohnsitz liegt bereits dann vor, wenn eine Wohnung in Deutschland jederzeit genutzt werden kann – tatsächliche Nutzung ist nicht zwingend erforderlich. Auch ein längerer Aufenthalt (mehr als sechs Monate) kann einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.

Typische Risikofaktoren sind zum Beispiel:

  • eine weiterhin verfügbare Wohnung in Deutschland,
  • längere oder wiederholte Aufenthalte,
  • familiäre oder wirtschaftliche Bindungen.

Besonders kritisch: Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE

Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Das frühere Abkommen ist zum 31.12.2021 ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

Das bedeutet: Wenn wieder eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland entsteht, greift keine automatische Entlastung für ausländische Einkünfte. Deutschland besteuert dann grundsätzlich alles – unabhängig davon, ob die Einkünfte in Dubai bereits besteuert wurden oder dort steuerfrei sind.

Welche steuerlichen Folgen können drohen?

Eine Rückkehr kann weitreichende Konsequenzen haben:

  • Welteinkommen steuerpflichtig: Einkünfte aus Kapitalanlagen, Beteiligungen, Fonds oder selbstständiger Tätigkeit.
  • Wertsteigerungen: Frühere stille Reserven (z. B. bei Aktien oder Unternehmensbeteiligungen) können steuerlich relevant werden.
  • Immobilien in Dubai: Mieteinnahmen und auch Veräußerungsgewinne können in Deutschland steuerpflichtig sein.
  • Keine DBA‑Schutzwirkung: Doppelbesteuerung kann nur eingeschränkt über nationale Anrechnungsvorschriften gemildert werden.

Gerade bei größeren Vermögen oder unternehmerischen Strukturen kann dies schnell zu sechsstelligen Steuerbelastungen führen.

Fazit

Die Rückkehr aus Dubai nach Deutschland ist steuerlich kein neutraler Vorgang. Schon kurze Aufenthalte oder formale Wohnsitzmerkmale können umfangreiche Steuerfolgen auslösen. Ohne sorgfältige Planung besteht ein erhebliches finanzielles Risiko.

Lassen Sie Ihre persönliche Situation frühzeitig prüfen – idealerweise vor der Rückkehr oder längeren Aufenthalten. So lassen sich Risiken erkennen und gegebenenfalls rechtzeitig vermeiden.

Christian Steinwachs, Wirtschaftsprüfer bei Auren Deutschland in Waldshut-Tiengen, im Büro

Christian-Andreas Steinwachs
Wirtschaftsprüfer
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