Zusammenschluss der Tarifparteien zu GVP

12/07/2023

Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@str-auren.de), Geschäftsführerin Personal Services

Im Rahmen der Personaldienstleistungsbranche steht eine große Veränderung an: Die Mitglieder von BAP und iGZ haben nahezu einstimmig für die Verschmelzung der beiden Verbände auf den neuen „Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.“ – kurz GVP – votiert. Damit werden die Interessen der Branche künftig von einer starken Stimme vertreten.

Aufbau des GVP

Jetzt beginnt der Aufbau des neuen Verbandes. Innerhalb der nächsten Wochen und Monate wird mit Hochdruck an der Struktur, der Integration und dem Außenauftritt des GVP arbeiten.

Wann der GVP als Rechtsträger und damit auch öffentlich in Erscheinung tritt, hängt vom Zeitpunkt der offiziellen Eintragung im Vereinsregister ab. Diese wird beim Vereinsregistergericht Berlin-Charlottenburg umgehend eingeleitet, sobald auch der GVP auf seiner Mitgliederversammlung der Verschmelzung zugestimmt hat und die vierwöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Aktuell wird von einer Eintragung im 4. Quartal 2023 ausgegangen.

Bis zur offiziellen Eintragung des GVP werden BAP und iGZ weiterhin eigenständig fungieren und bestehen. Mit der Eintragung der Verschmelzung auf den GVP erlöschen der BAP und der iGZ als Verbände. Die bestehenden Mitgliedschaft werden im Anschluss automatisch auf den GVP übergehen. Ein neuer Mitgliedsantrag ist also nicht notwendig.

Die Beitragsordnung für den GVP wird zum Januar 2024 umgestellt. Bis dahin gelten weiterhin die Beitragsordnungen von BAP und iGZ, auch nach Eintragung der Verschmelzung. Für Neumitglieder, die nach Eintragung der Verschmelzung in den GVP eintreten, gilt bis zum Ende 2023 die iGZ-Beitragsordnung (siehe auch Übergangsregelung).

Wichtig: Bis zur Eintragung der Verschmelzung von BAP und iGZ auf den GVP ändert sich für Mitgliedsunternehmen erst einmal nichts. Es bleibt bei den gewohnten Ansprechpartnern und den gewohnten Informationswegen. Auch an den Mitgliedsbeiträgen ändert sich bis zum 31. Dezember 2023 nichts, weil die Beitragsordnung des GVP erst ab dem 1. Januar 2024 gültig sein wird.

Derzeit hat die Verschmelzung beider Verbände auf das Tarifwerk von BAP/iGZ und DGB keine Folgen: die verschiedenen Tarifwerke gelten weiter fort. Selbstverständlich wird ein gemeinsames Tarifwerk des GVP mit den Gewerkschaften angestrebt.


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