Steuerliche Vertretung in Israel

Wenn Sie ein ausländisches Unternehmen sind oder Schritte unternehmen, ein Unternehmen in Israel zu gründen, bieten wir Ihnen an, sich mit unseren professionellen Beratern zu treffen. Wir können Ihnen als Lösung eine steuerliche Vertretung anbieten.

Jedes Unternehmen, das in Israel einer Geschäftstätigkeit nachgeht, muss die Einnahmen nach lokalem Recht bei den israelischen Steuerbehörden melden und an sie Steuern zahlen. Das gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der gewählten Unternehmensform. Ob es sich um eine Unternehmensgründung oder die Registrierung einer Niederlassung in Israel handelt.  Von der Gründung einer eingetragenen Gesellschaft, einer Niederlassung bis zur Gründung eines verbundenen Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft. Außerdem gelten lokale gesetzliche Vorschriften, die bei der Niederlassung und Geschäftstätigkeit in Israel zu beachten sind.

Vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Israel ist es ratsam, entweder eine Steuervertretungsstelle zu registrieren, die als lokaler Vertreter der ausländischen Geschäftseinheit fungiert oder ein israelisches Unternehmen zu gründen. Eine ausländische Geschäftseinheit, die beschließt, kein israelisches Unternehmen zu gründen, muss die Anforderungen des Abschnitts 60 desMehrwertsteuergesetzes (VAT), 1975 erfüllen, das die Benennung eines Steuervertreters für ein ausländisches Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Israel verlangt. Der Vertreter muss eine Person mit Wohnsitz in Israel oder ein in Israel registriertes Unternehmen sein. Ein ausländisches Unternehmen ist verpflichtet, den israelischen Umsatzsteuerbehörden die Identität seines steuerlichen Vertreters innerhalb von 30 Tagen zu melden. Wir bieten Ihnen unsere Leistungen als steuerliche Vertreter Ihres Unternehmens an: Abgabe von Steuererklärungen bei den Steuerbehörden und Verwaltung von Ausländerfonds gemäß den Anforderungen der lokalen Gesetze in Israel.

Ein steuerlicher Vertreter haftet gegenüber den lokalen Behörden in Israel persönlich für alle steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen, die mit dem Betrieb der lokalen Niederlassung im Auftrag des ausländischen Hauptsitzes im Ausland in Verbindung stehen. Rechtlich steht die lokale Niederlassung unter der Aufsicht des Hauptsitzes des ausländischen Unternehmens. 

Unsere Leistungen: Vertretung ausländischer Unternehmen bei den israelischen Behörden, einschließlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung usw. Primäre Steuerplanung vor zukünftigen Transaktionen („Vorsteuerbescheid“) Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der ausländischen Geschäftseinheit in Israel bei der Zusammenarbeit mit lokalen Körperschaften, einschließlich Geschäftspartner und strategische Partner, Lieferanten, Banken, Finanzinstitute und Behörden. Ggf. Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Dienstleister z. B. Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter, IT-Systemanbieter usw. Unterstützung in betrieblichen und logistischen Fragen Wir unterstützen Sie bei der Verlagerung von Personal nach Israel, einschließlich Arbeitsverträge, Vereinbarungen über den Status ausländischer Arbeitnehmer nach dem Handelsgesetz, Erlangung von Sonderarbeitserlaubnissen, Vorbereitung der Gehaltsabrechnungen usw.

Wir erbringen Audit-, Rechnungslegungs- und Finanzmanagement-Leistungen für ausländische Unternehmen in Israel. Vergütungsstrategien und Optionspläne gemäß den israelischen gesetzlichen Vorschriften und Einschränkungen, damit Sie von den Vorteilen profitieren können. Unternehmens- und Finanzberatung zur weltweiten Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen, mit Schwerpunkt Israel, einschließlich Unternehmensbewertung, Due Diligence, Unternehmensstrategie und Geschäftsentwicklung für internationale und israelischen Geschäfte, PPA usw. Auren Israel vertritt viele ausländische Unternehmen, welche sich für die Registrierung einer steuerlichen Vertretung durch ein lokales Unternehmen  entschieden haben. Diese lokale Niederlassung oder Filiale gilt in Israel als Niederlassung eines ausländischen Unternehmens.