DIE ALTERNATIVEN BEI DER GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN ISRAEL

DIE ALTERNATIVEN BEI DER GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS IN ISRAEL – AKTUALISIERTE VERSION FÜR 2022

21/08/2022

Die Gründung eines Unternehmens in einem neuen Land kann eine echte Herausforderung sein. Wenn Ihr Unternehmen jedoch nach neuen geschäftlichen Möglichkeiten in Übersee sucht, könnte Israel eine Alternative für Sie sein. Die staatlichen Ausschreibungen in Israel bieten internationalen Unternehmen ein großes Potenzial, um Projekte zu erhalten und ein Unternehmen in Israel zu gründen. Ihr Unternehmen hat nun also eine Ausschreibung für ein Projekt oder einen Arbeitsplatz in Israel für sich entschieden. Herzlichen Glückwunsch! Jetzt ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen.

Machen Sie einen Schritt in Richtung eines Unternehmens in Israel

Bewusstsein ist der erste Schritt. Jedes Unternehmen, das in Israel eine Geschäftstätigkeit aufnimmt, unterliegt den lokalen Gesetzen und hat zwei Möglichkeiten, in Israel unternehmerisch tätig zu werden:

  1. Gründen Sie ein in Israel ansässiges Unternehmen.
  2. Registrieren Sie eine israelische Niederlassung, die von einem Steuerbüro betreut wird.
  3. Das Verfahren kann eine Weile dauern.

Das Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Empfehlung ist, mit dem gesamten Ablauf vor Beginn der eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit zu starten.

Wählen Sie eine für Ihr Unternehmen angemessene Rechtsform. Die Registrierung oder Gründung der entsprechenden juristischen Person Ihrer Wahl, bevor Sie in Israel aktiv werden.

Kurz- oder langfristig?

Ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Wahl der optimalen Rechtsform ist die Dauer Ihres Vorhabens. Wählen Sie das für Ihr Unternehmen am besten geeignete Geschäftsmodell.

Auftragnehmer, Dienstleister, Berater jeder Art, im Rahmen eines kurzfristigen oder langfristigen Abkommens. In vielen Fällen wird die Eintragung einer Zweigniederlassung durch einen Steuerberater die beste Alternative sein.

Steuerberater:

Die Eintragung einer Steuervertretung bedeutet, dass der lokale Vertreter für die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zuständig ist und sich um alle steuerlichen Belange des ausländischen Unternehmens sowie um die Vertretung vor den lokalen israelischen Behörden kümmert. Da es kulturelle und gesetzliche Unterschiede gibt, ist es notwendig, jemanden zu haben, der diese Unterschiede für Sie ausgleicht, der sich mit den lokalen Behörden auseinandersetzt und sich damit auskennt, was zu tun ist und wie man die Anforderungen zu erfüllen hat.

Das könnte die optimale Lösung für Ihr Unternehmen sein. Denn es ist sowohl für kurze als auch für langfristige Vorhaben geeignet und empfehlenswert.

Bedenken Sie, dass sich der Vertreter in den meisten Fällen nicht um die wirtschaftlichen und operativen Aspekte der Tätigkeit des Unternehmens in Israel kümmern wird.

Der Nachteil ist, dass Sie dem Hauptsitz in Übersee unterstellt sind und dessen Genehmigung einholen müssen. Rechtlich gesehen arbeiten Sie unter der Aufsicht des im Ausland ansässigen Stammhauses.

Wenn Sie daher damit rechnen, als unabhängiges Büro mit voller rechtlicher Freiheit zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen, weiterzulesen.

Eigenständiges Büro:

Sie sollten auch über das Potenzial einer zukünftigen Aktivität in Israel nachdenken.

Wenn Sie vorhaben, Ihre Geschäftstätigkeit in Israel zu etablieren und unabhängig und frei ohne die geschäftlichen und rechtlichen Vorgaben des Stammhauses in Übersee arbeiten müssen. Sie sollten ein lokales festes Büro etablieren, ein Büro, das als eigenständige Einheit funktioniert, im Grunde genommen ein israelisches Unternehmen.

Wenn dies der Fall ist, sollten Sie mit dem lokalen israelischen Gesellschaftsrecht vertraut sein.

Das Gesetz über die lokalen Unternehmen (1999) besagt, dass ein ausländisches Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeit in Israel ausübt, verpflichtet ist, sich beim Justizministerium, Registergericht für Unternehmen, eintragen zu lassen.

Das Gesellschaftsrecht, 1999, Abschnitt 1 definiert ein ausländisches Unternehmen als:

„… eine außerhalb Israels eingetragene Gesellschaft und jede außerhalb Israels eingetragene oder gegründete Personenvereinigung, die keine Personengesellschaft ist.“

Das Gesetz über Kapitalgesellschaften, Abschnitt 346, besagt, dass:

“ Ein ausländisches Unternehmen darf in Israel keinen Geschäftssitz und insbesondere kein Büro für die Übertragung von Aktien oder die Registrierung von Aktien betreiben, es sei denn, es ist als ausländisches Unternehmen gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts registriert und zahlt die vom Minister gemäß diesem Abschnitt vorgeschriebenen Eintragungs- und Veröffentlichungsgebühren.“

Ein ausländisches Unternehmen muss sich bei den Steuerbehörden in Israel eintragen lassen, einschließlich der Mehrwertsteuer-, Einkommensteuer- und staatlichen Versicherungsaufsicht.

Das Verfahren zur Eintragung sollte abgeschlossen sein, bevor das Unternehmen eine Geschäftsaktivität in Israel aufnimmt.

Der Antrag auf Eintragung eines ausländischen Unternehmens muss innerhalb eines Monats nach der Gründung des Unternehmens beim Registerbeamten eingereicht werden.

Die Dokumente, die ein ausländisches Unternehmen auszufüllen und vorzulegen hat, sind:

(1) Eine Kopie und Übersetzung der Gründungsurkunde des Unternehmens, die von einem Notar in hebräischer Sprache beglaubigt wurde, der die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung bestätigt. Unterschriften sind auf einer Kopie der Satzung nicht erforderlich.

(2) Eine Liste der Geschäftsführer des Unternehmens.

(3) Den Namen und die Adresse des israelischen Vertreters, der befugt ist, Dokumente und Post im Namen des Unternehmens entgegenzunehmen.

(4) Eine Kopie des Schriftstückes zur Ernennung eines Vertreters, der die Geschäfte der Gesellschaft führt und mit einer Vollmacht ausgestattet ist.

(5) Die von einem Notar unterzeichnete Gründungsurkunde des Unternehmens aus seinem Herkunftsstaat und ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Registrierung des Unternehmens zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig und aktiv ist.

Wir fungieren als steuerlicher Vertreter vieler ausländischer Unternehmen in Israel. Darüber hinaus bieten unsere Experten Dienstleistungen für ausländische Unternehmen an, die sich als israelische Unternehmen niederlassen möchten.

Wir bieten umfassende Betreuung während des gesamten Verfahrens zur Gründung eines in Israel ansässigen Unternehmens. Vom Ausfüllen der Antragsunterlagen bis zur Erlangung der gewünschten Zulassung als israelisches Unternehmen.

Darüber hinaus können wir dem Unternehmen nach Erhalt der Zulassung als israelisches Unternehmen alle erforderlichen Finanz- und Steuerdienstleistungen zur Verfügung stellen.

Wir sind für Sie da, kontaktieren sie uns gerne. 

03-5333883 || tlv.office@auren.co.il 

 

 

 

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