Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 veröffentlicht, dass es zum 30.9.2026 die Finanzkontendaten in Steuersachen 2025 mit 118 anderen Staaten automatisch austauschen wird. Eine Liste der Staaten ist in dem über die Homepage des BMF abrufbaren Schreiben veröffentlicht. Die Informationsdaten aus Kryptowährungen werden im Rahmen gesonderter Abkommen übermittelt, ebenso gibt es weitere Abkommen z. B. mit den USA. Deutsche Banken mussten die Daten zum 31.7.2026 dem Bundeszentralamt für Steuern melden.

Diese Daten erhalten die Finanzbehörden

Zu den austauschenden Staaten gehören die EU-Mitgliedstaaten, die sog. CRS-Staaten, aber auch z. B. die Schweiz und Liechtenstein über ein spezielles Drittstaatenabkommen mit der EU. Neben dem bilateralen Datenaustausch gibt es auch eine Reihe von Staaten und Gebieten, bei denen die Daten nur Richtung Deutschland übermittelt werden, insbesondere sind dies die Bahamas, Bahrain, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Katar, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate, Turks- und Caicosinseln. Übermittelt werden Personen- und Geburtsdaten, Steuer-ID, Kontendaten, Kontenstände und Kontenwerte, Zinsen, Dividenden, sonstige Kapitalerträge und Veräußerungserlöse.

Was Steuerpflichtige jetzt beachten sollten

Trotz der Übermittlung müssen die Erlöse aus ausländischen Konten in der Steuererklärung angegeben werden. Ansonsten drohen neben einer Änderung der betroffenen Bescheide, Steuer- und Zinsnachzahlungen ggf. strafrechtliche Konsequenzen.