GKV-Reform 2027: Warum Minijobs für Arbeitgeber teurer werden könnten
Am 30. März 2026 hat die Finanzkommission Gesundheit (FKG) ihren ersten Bericht vorgelegt. Der Bericht enthält Vorschläge für kurzfristig wirksame Reformen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027. Ein Themenbereich widmet sich den Minijobs.
Aus den Empfehlungen inzwischen ein Gesetzgebungsverfahren zur GKV-Finanzierung entstanden, weshalb die Wahrscheinlichkeit deutlich höher ist als bei vielen früheren Expertenberichten, dass es hier zu Umsetzungen kommt: die konkrete Höhe und der Zeitpunkt des Inkrafttretens können sich im parlamentarischen Verfahren aber auf alle Fälle noch ändern.
Die Empfehlung der Kommission lautet, den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs von heute 13 % auf den vollen ermäßigten GKV-Satz plus durchschnittlichen Zusatzbeitrag anzuheben. Bei den damaligen Annahmen wären das 16,9 % gewesen. Künftig würde der Satz automatisch mit dem Zusatzbeitrag der GKV mitsteigen.
Warum will die FKG das?
Die Kommission argumentiert im Wesentlichen:
- Minijobber verursachen Gesundheitskosten wie andere Versicherte auch.
- Viele Minijobber sind über Familienversicherung, Rente oder Hauptbeschäftigung abgesichert.
- Der heutige Pauschalbeitrag von 13 % decke die tatsächlichen Gesundheitsausgaben nicht annähernd.
- Dadurch entstehe eine indirekte Subventionierung der Minijob-Beschäftigung durch die übrigen GKV-Beitragszahler.
Wie groß wäre die Mehrbelastung?
Bei einem Minijob an der aktuellen Grenze von 603 €:
- heutiger KV-Pauschalbeitrag: 78,39 €
- vorgeschlagener Beitrag (16,9 %): 101,91 €
- Mehrkosten: rund 23,50 € pro Monat
Pro Jahr wären das etwa 282 € zusätzliche Kosten je Voll-Minijob.
Bei Unternehmen mit vielen Minijobbern kann sich das schnell auf fünf- oder sechsstellige Beträge summieren.
Interessanter Punkt: Die FKG will genau diesen Effekt
Der Bericht betrachtet Minijobs nicht nur als Einnahmequelle für die GKV. Die Kommission sieht Minijobs teilweise als arbeitsmarktpolitisches Problem, weil sie den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bremsen können. Höhere Arbeitgeberabgaben sollen deshalb auch den Anreiz reduzieren, Tätigkeiten künstlich unter der Minijob-Grenze zu halten.
Wer wäre betroffen?
Vor allem Branchen mit hohem Minijob-Anteil:
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Gebäudereinigung
- Hotellerie
- Veranstaltungsbereich
- kleinere Handwerksbetriebe
Dort kommt ein erheblicher Teil der Flexibilität aus Minijobs. Entsprechend gibt es bereits Kritik, dass die Reform reguläre Minijobs verteuern würde, ohne den Beschäftigten zusätzliche Leistungen zu verschaffen.
Das eigentliche Ziel: Minijob vs. Midijob
Wenn man die Zahlen nüchtern betrachtet, wird der Abstand zwischen Minijob und Midijob kleiner.
Beispiel grob gerechnet.
| Modell | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
| 603-€-Minijob | fast netto = brutto | ca. 825 € Kosten nach Reform |
| 700-€-Midijob | etwas weniger Netto | Arbeitgeberkosten nur moderat höher |
Dadurch könnte es für manche Arbeitgeber wirtschaftlicher werden, gleich einen Midijob oder eine kleine Teilzeitstelle anzubieten statt mehrere Minijobs zu verwalten. Noch ist hier aber die Entwicklung offen.
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Birgit Ennemoser
Geschäftsführerin Personal Services
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