Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Zwei Verfahren stehen im Oktober 2026 auf der Agenda
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 zwei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer. Beide Verfahren betreffen zentrale Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Ob Entscheidungen noch in 2026 ergehen, ist fraglich, aber eher unwahrscheinlich. In der Regel vergehen zwischen mündlicher Verhandlung und Urteilsverkündung einige Monate.
Das Verfahren am 12. Oktober 2026 (Az. 1 BvF 1/23) betrifft die Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Steuersätze, Freibeträge und Bewertung von Grundbesitz. Die Bayerische Staatsregierung (Antragstellerin) hält die Normen für verfassungswidrig, da diese in den vergangenen Jahren nicht an die erheblichen Preissteigerungen angepasst wurden und spricht sich darüber hinaus für eine Regionalisierung aus. Ferner hält die Bayerische Staatsregierung den Bund in Sachen Gesetzgebungskompetenz bereits formell nicht für zuständig.
Das Verfahren am 13. Oktober 2026 (Az. 1 BvR 804/22) behandelt die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen und damit die Ungleichbehandlung des nicht begünstigten Privatvermögens nach der Reform 2016 nun verfassungsgemäß sind. Während das Erbschaftsteuerrecht für den Übergang von Betriebsvermögen erhebliche Begünstigungen vorsieht – insbesondere auch für Großerwerbe über 26 Mio. EUR – bestehen für sonstiges Vermögen, insbesondere Privatvermögen, keine vergleichbaren Regelungen.