Inflationsprämie für Arbeitnehmer mit mehreren Dienstleistungsverhältnissen

08/09/2023

Die im Oktober 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann in einer Höhe von bis zu 3.000 € (Teilzahlungen sind möglich) steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter bis zum 31.12.2024 ausgezahlt werden. Sie ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen und es darf sich dabei nicht um eine Entgeltumwandlung handeln.

Für Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen ist ein wichtiger Aspekt, dass die Prämie für jedes Dienstverhältnis gesondert in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer mehrere aufeinanderfolgende oder nebeneinander bestehende Dienstverhältnisse hat, kann er von jedem Arbeitgeber die steuerfreie Prämie in voller Höhe erhalten.

Dies gilt auch, wenn die Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Arbeitgebern verbundener Unternehmen bestehen. Arbeitgeber müssen nicht prüfen, ob ihre Arbeitnehmer die Prämie bereits bei einem anderen Arbeitgeber erhalten haben. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber wird die Steuerbefreiung jedoch nur einmalig gewährt.

Das Bundesfinanzministerium stellt diese und andere Besonderheiten auch in einem ausführlichen FAQ klar: https://www.bundesfinanzministerium.de – Service – FAQ und Glossar


Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch:
Entwurf zum Wachstums-Chancengesetz
Steuerliche Begünstigung durch Fünftelregelung entfällt bei gestaffelter Auszahlung
Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei gewerblichem Grundstückshandel


Sie benötigen Unterstützung? Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen in der Steuerberatung.

Bei Fragen sind unsere Beraterinnen und Berater gerne für Sie da.


Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen