Prüfung der Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung

Viele Gebietskörperschaften verfügen über Eigenbetriebe und/oder sind an privatrechtlichen Unternehmen beteiligt. Der Gesetzgeber stellt dabei besondere Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung dieser Betriebe. Damit soll gewährleistet werden, dass die öffentlichen Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch in diesen Betrieben angemessen berücksichtigt werden.

Nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz muss bei einer Beteiligung einer Gebietskörperschaft von mehr als 50 % an einem Unternehmen die Abschlussprüfung zwingend um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert werden. Diese ist separat zu beauftragen. Das gleiche gilt, wenn mehrere Gebietskörperschaften zusammen über mehr als die Hälfte der Anteile verfügen.

Für Eigenbetriebe und andere Einrichtungen sehen entsprechende Vorschriften vor, dass die Erweiterungen der Prüfung gemäß § 53 HGrG Teil der gesetzlichen Abschlussprüfung sind.

Die Prüfung erfolgt entsprechend des Fragenkatalogs des IDW PS 720.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Prüfung und Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
  • Beratung beim Aufbau entsprechender Dokumentations- und Nachweissysteme