Jahresabschlusserstellung

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, einmal im Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Dabei sind viele handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten. In den letzten Jahren hat sich auch das Bilanzrecht zu einem hoch dynamischen Rechtsgebiet entwickelt.

Zudem nimmt die elektronische Verfügbarkeit von Abschlussdaten mit der voranschreitenden Digitalisierung stetig zu. Die Folgen in Form von für jedermann einsehbaren Offenlegungsjahresabschlüssen und erhöhten Betriebsprüfungsrisiken durch steuerliche E-Bilanzen dürfen hierbei nicht außer Acht gelassen werden.

Die Erstellung von Jahresabschlüssen oder die Beratung von Unternehmen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen gehört zu unseren Kernkompetenzen, so dass Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen oder beratende Mitwirkung bei der Erstellung (HGB, IAS/IFRS, US-GAAP)
  • Strategische Umsetzung der steuerlichen E-Bilanz unter Berücksichtigung der Aspekte Betriebsprüfungsrisiko und Effizienzsteigerung in der Finanzbuchhaltung
  • Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger unter optimaler Ausübung handelsrechtlicher Wahlrechte
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Eröffnungs-, Zwischen-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanzen
  • Vermögens- und Überschuldungsstatus
  • Insolvenz- und Liquidationsbilanzen
  • Abschlüsse, Ergebnis- und Haushaltsrechnungen für gemeinnützige und öffentliche Körperschaften
  • Konzernabschlüsse (HGB, IAS/IFRS, US-GAAP)
  • Unterstützung bei der Einrichtung des Konzernrechnungswesens und Auswahl geeigneter Konsolidierungssoftware
  • Beratung in allen Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts