Jedes Unternehmen muss am Ende des Geschäftsjahres Bilanz ziehen. Der Umfang der zu beachtenden Rechnungslegungsvorschriften hängt dabei von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab. Der Jahresabschluss stellt den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens mit Hinblick auf das vergangene Jahr dar und hat daher einen hohen Informationswert für interne und externe Interessenten (z. B. Banken).
In den letzten Jahren hat sich auch das Bilanzrecht zu einem hoch dynamischen Rechtsgebiet entwickelt. Je nach Bedarf beraten wir Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses und klären in diesem Zusammenhang einzelne Bilanzierungsfragen für Sie, oder Sie lagern die gesamte Jahresabschlusserstellung auf uns aus.
Unsere Dienstleistungen im Überblick:
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