Erstellung von Jahresabschlüssen

Jedes Unternehmen muss am Ende des Geschäftsjahres Bilanz ziehen. Der Umfang der zu beachtenden Rechnungslegungsvorschriften hängt dabei von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab. Der Jahresabschluss stellt den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens mit Hinblick auf das vergangene Jahr dar und hat daher einen hohen Informationswert für interne und externe Interessenten (z. B. Banken).

In den letzten Jahren hat sich auch das Bilanzrecht zu einem hoch dynamischen Rechtsgebiet entwickelt. Je nach Bedarf beraten wir Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses und klären in diesem Zusammenhang einzelne Bilanzierungsfragen für Sie, oder Sie lagern die gesamte Jahresabschlusserstellung auf uns aus.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen oder beratende Mitwirkung bei der Erstellung (HGB, IAS/IFRS, US GAAP)
  • Offenlegung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger unter optimaler Ausübung handelsrechtlicher Wahlrechte
  • Eröffnungs-, Zwischen-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanze
  • Vermögens- und Überschuldungsstatus
  • Insolvenz- und Liquidationsbilanzen
  • Abschlüsse, Ergebnis- und Haushaltsrechnungen für gemeinnützige und öffentliche Körperschaften
  • Konzernabschlüsse (HGB, IAS/IFRS, US GAAP)
  • Unterstützung bei der Einrichtung des Konzernrechnungswesens und Auswahl geeigneter Konsolidierungssoftware
  • Beratung in allen Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts