Jahresabschlussprüfung

Die Jahresabschlussprüfung kann weit mehr sein als die reine Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten. Sind die Erstellung des Prüfungsberichts und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, dann übernehmen wir dies selbstverständlich. Mit Ihrem Einverständnis werden wir die Prüfung aber nicht als Selbstzweck durchführen, sondern Ihnen darüber hinaus wertvolle Empfehlungen zur Verbesserung Ihres Unternehmens liefern. Dann wird die Jahresabschlussprüfung von der Pflicht zur Kür.

Die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen erfolgt nach dem Auren Prüfungsprogramm/Prüfungsansatz und erfüllt die strengen Anforderungen der „International Standards on Auditing (ISA)“ der IFAC. Als Mitglied des Forum of Firms der IFAC haben wir uns diesen internationalen Qualitätssicherungsstandards unterworfen.

Durch die Kontinuität in den Prüfungsteams können wir eine effiziente Prüfungsdurchführung gewährleisten und so bei Ihnen den Zeitaufwand und damit die Kosten begrenzen. Unsere verantwortlichen Prüfungsleiter sind als Partner von Auren unternehmerisches Denken gewöhnt und verstehen daher Ihre Anliegen.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
  • Freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung von Abschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsstandards
  • Prüfung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen