Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsklagen

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Diese Binsenweisheit gilt auch im Verhältnis zur Finanzverwaltung.

Weil es hier nicht um Rechthaberei, sondern um Ihr Geld und Ihre Zukunft geht, benötigen Sie im Fall der Fälle kompetente Unterstützung bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Fristen, Verfahrenswege und Formalien halten dabei viele Fallstricke bereit, die mit dem Streitgegenstand an sich nichts zu tun haben. Gleichwohl gehen nicht wenige Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsklagen wegen solcher Formalien verloren.

Sind diese „Hürden“ genommen, müssen Rechtsbehelfe und Klagen inhaltlich begründet werden, und das in einer Sprache und einer Logik, die Behörden und Gerichte verstehen.

Wir bieten Ihnen einschlägig erfahrene Steuerjuristen und Steuerberater, die nicht nur über das fachliche Know-how, sondern auch über den – leider manchmal erforderlichen – langen Atem in der Auseinandersetzung mit Behörden und Gerichten haben.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Einsprüche/Widersprüche gegen Steuerbescheide und weitere abgabenrechtliche Bescheide
  • Führen von finanzgerichtlichen Verfahren
  • Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof