Mit dem sog. „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ will die Bundesregierung Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin unterstützen. Dafür sind folgende steuerliche Maßnahmen vorgesehen:
Das Gesetz muss noch förmlich beschlossen werden. Über die einzelnen Regelungen werden wir Sie nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Detail informieren.
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