Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wurde die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung halbiert. Das BMF hat in einem Schreiben an den Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) die zeitliche Anwendung der Neuregelung präzisiert.
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services Auren
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