Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, das zur Gänze zum 01.01.2024 in Kraft tritt, werden sich u. a. Grundlagen für neu zu gründende und bereits bestehende Personengesellschaften ändern. So wird mit der Einführung eines sog. Gesellschaftsregisters die Transparenz erhöht und insbesondere die Vertretung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ersichtlicher. Eine Eintragung ist nur dann erforderlich, wenn die GbR als Berechtigte z. B. in das Grundbuch, die Gesellschafterliste oder das Aktienregister eingetragen werden soll. Freiberuflern bietet das neue Gesetz zukünftig die Möglichkeit, sich in den Rechtsformen der Personengesellschaften, insbesondere der GmbH & Co. KG, zu etablieren.
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