Umsatzsteuer: Haftung beim Handel mit Waren im Internet

05/03/2019

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat sein Schreiben zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet wie folgt ergänzt:   

Bis zum 15.4.2019 wird es nicht beanstandet, wenn dem Betreiber eines elektronischen Marktplatzes anstelle der Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG für die in § 22f Abs. 1 Satz 4 UStG genannten Unternehmer der beim zuständigen Finanzamt bis zum 28.2.2019 gestellte Antrag auf Erteilung der o. g. Bescheinigung (in elektronischem Format oder als Abdruck) vorliegt.

(BMF, Schreiben v. 21.2.2019 – III C 5 – S 7420/19/10002 :002)   

Quelle: BMF online (Ls)

Foto: docstockmedia, shutterstock

Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen