Am 30.08.2023 wurde der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem Referentenentwurf sind hier im Folgenden zusammengefasst:
Bei Anschaffung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen degressiver und linearer Abschreibung. Während der Nutzung der degressiven Abschreibung sind keine Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzungen erlaubt. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist möglich. Die Regelung gilt für Gebäude, deren Bau oder Kaufvertrag zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 abgeschlossen wird.
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