Non Profit Aktuell IV/2021

02/11/2021

Inhalt:

  • Corona-Gesetz gilt länger: Bis 31.08.2022 sind virtuelle Mitgliederversammlungen möglich
  • Wann ist ein Verein gewerblich tätig?
  • Satzung muss Art der Steuerbegünstigung festlegen
  • Gemeinnützigkeit verlangt keine politische Neutralität
  • Sofortiger Vereinsausschluss: Einstweilige Verfügung zulässig
  • Satzungsvorgabe zu geheimer Abstimmung: Immer zwingend?
  • Gemeinnützigkeit: Tatsächliche Geschäftsführung ist ein Thema
  • Details zur Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung bei Einnahmen unter 45.000 Euro
  • Mittelweitergabe an andere begünstigte Körperschaften: Das regelt der neue AEAO für Zeiträume ab dem 01.01.2021
  • Das regelt der neuen AEAO zu Kooperationen mit und zwischen gemeinnützigen Einrichtungen
  • BFH nimmt Stellung: Wie konkret darf die Zweckbindung einer Spende sein?
  • Rehasport im Verein: Wann kann sich der Verein auf Umsatzsteuerbefreiungen berufen?
  • Der Vertrauensschutz durch das Vereinsregister: Das müssen Vorstand und Verein wissen
  • Gemeinnützigkeit: Wann verstoßen hohe Gebühren gegen die „Förderung der Allgemeinheit“?
  • Wann ist der Verkauf von Druckschriften ein Zweckbetrieb?
  • „Netiquette“ im Vereinsforum und das virtuelle Hausrecht
  • Vorstandsamt: Darf die Satzung Vorgaben machen?